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Amtliches Versuchswesen

Um in Deutschland eine Weizensorte vermarkten zu dürfen, bedarf es einer Sortenzulassung durch das Bundessortenamt. Dieses bestätigt nach umfangreichen Prüfungen im Rahmen eines bundesweiten Testnetzwerkes – der Wertprüfung –, dass eine neue Sorte dem Landwirt Vorteile bietet und ihre Überlegenheit gegenüber allen bereits zugelassenen Sorten, aber auch im Vergleich zu Neuzüchtungen anderer Züchter beweisen konnte. Gleichzeitig wird die Eignung der neuen Sorte zur Eintragung des Sortenschutzes in der Registerprüfung untersucht. Die Nachzulassungsversuche, die von den Bundesländern durchgeführt werden, dienen der Prüfung der einzelnen Sorten in bestimmten Regionen oder unter besonderen Bedingungen. In diesen neutralen Landessortenversuchen (LSV) werden ausgewählte Sorten einem weiteren Check-Up unterzogen und die Ergebnisse dienen den Landwirten als wichtige Entscheidungshilfe bei der Anbauentscheidung.

 

Registerprüfung

Grundlage für die Erteilung des Sortenschutzes und die Eintragung einer neuen Sorte in die Beschreibende Sortenliste ist die Unterscheidbarkeit von allen bereits zugelassenen oder geschützten Sorten, die in der Registerprüfung festgestellt wird. Die Registerprüfung dauert in der Regel zwei Jahre. In Anbauversuchen wird geprüft, ob die neue Sorte die im Gesetz festgelegten Registermerkmale erfüllt. Das heißt, ob sie neu, unterscheidbar, homogen und beständig ist (engl. DUS: distinctive, uniform, stabile). Nur wenn dies der Fall ist, kann die neue Sorte Sortenschutz erhalten und eingetragen werden.

Der nationale Sortenschutz für Deutschland wird vom Bundessortenamt und der gemeinschaftlich gültige Sortenschutz für die gesamte Europäische Union vom Gemeinschaftlichen Sortenamt in Angers (Frankreich) erteilt. Grundlage für die Erteilung des europäischen Sortenschutzes ist die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz.

 

Wertprüfung

Damit eine neue Sorte vermarktet werden kann, muss sie neben der Registerprüfung zusätzlich die sogenannte Wertprüfung erfolgreich durchlaufen, um eine Zulassung zu erhalten. Die Wertprüfung dauert je nach Fruchtart in der Regel zwei bis drei Jahre. Mit ihrer Hilfe wird vom Bundessortenamt in Hannover der landeskulturelle Wert der neuen Sorte ermittelt (engl. VCU: value for cultivation and use). Dieser ist gegeben, wenn die Sorte in ihren wesentlichen Anbau- und Verwertungseigenschaften eine Verbesserung gegenüber allen bereits zugelassenen Sorten erkennen lässt. Für neue Gemüse-, Zierpflanzen- und Rasensorten ist dies nicht erforderlich.

 

Landessortenversuche

Im Anschluss an die Wertprüfung können die neu zugelassenen Sorten von den Dienststellen der Bundesländer in die Landessortenversuche aufgenommen werden. Die Ergebnisse der Landessortenversuche ermöglichen weitere Rückschlüsse auf die Sorteneignung für die jeweilige Region und die damit verbundenen Maßnahmen für den Anbau wie Düngung und Pflanzenschutz. Die Ergebnisse dieser Versuche werden von den Länderdienststellen veröffentlicht und dienen den Landwirten als Orientierungshilfe für ihre Sortenwahl und den Anbau.

Da bei Winterungen, wie dem Winterweizen, die Zulassung neuer Sorten erst nach der Aussaat der Sortenversuche im Herbst stattfindet, kann es sein, dass Sorten nicht direkt nach der Wertprüfung in einem neutralen Versuchsnetz weitergeprüft werden. So kann es zu einer Datenlücke zwischen Zulassung und den Nachzulassungsversuchen kommen, die dazu führt, dass nicht alle neuen Sorten nach ihrer Zulassung ausreichend und frühzeitig auf ihre Anbaueigenschaften geprüft werden können. Somit stehen dem Landwirt in diesen Fällen keine aktuellen, neutralen und vergleichbaren Ergebnisse dieser, durch die Zulassung durch das Bundessortenamt nachgewiesen verbesserten, Sorten zur Verfügung. Die Entscheidung über die modernste Genetik wird erschwert und der Züchtungsfortschritt kommt möglicherweise nur verzögert oder gar nicht in der Landwirtschaft an, die ihn gerade unter immer schwieriger werdenden Rahmenbedingungen dringend benötigt - genau  hier setzt der Bundessortenversuch Winterweizen an, um zeitnah neutrale und vergleichbare Daten über für alle neuen Sorten zur Verfügung zu stellen.